Der Stiftungsrat und die Direktion des Kunstmuseums Bern (KMB) haben zur Kenntnis genommen, dass ein Teil der Familie Gurlitt im Erbscheinverfahren betreffend den Nachlass von Cornelius Gurlitt gegen das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts München Einspruch erhoben hat. Infolgedessen ist es dem KMB nach wie vor verwehrt, die ihm testamentarisch vermachte Erbschaft…