Im Rahmen der Festwoche zur 750-Jahr-Feier von Kloster Anrode in Bickenriede überbringt Hans-Ulrich Pohlmann, Ortskurator Mühlhausen der Deutschen Stiftung Denkmalschutz (DSD) am Dienstag, den 22. Mai 2018 um 19.30 Uhr in der Festscheune einen weiteren DSD-Fördervertrag an Bürgermeister Jonas Urbach. Diesmal stehen 20.000 Euro für die Restaurierung der Giebel und Gewölbe des Rempters zur Verfügung. Möglich wurde die Unterstützung durch gleich drei treuhänderische Stiftungen in der DSD, der Heinz und Hildegard Gruhle Stiftung, der Bodenstein-Stiftung und der Kloster Anrode Stiftung. Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz unterstützt das thüringische Kloster seit 1996 mit bislang über 290.000 Euro. Kloster Anrode gehört zu den über 460 Projekten, die die private DSD dank Spenden, Erträgen ihrer Treuhandstiftungen und Mittel der GlücksSpirale, der Rentenlotterie von Lotto, allein in Thüringen fördern konnte.Das Zisterzienserinnenkloster wurde 1268 im Eichsfeld gegründet. Das weithin sichtbare Klosterensemble umgrenzt noch heute eine Klostermauer mit zwei verbliebenen Torhäusern. Ein umfangreicher Besitz an Gütern, Ländereien und Gebäuden sicherte dem Konvent unter der Aufsicht des Mainzer Erzbischofs den Fortbestand. In den Bauernkriegen zerstört, baute man Kirche und Klostergebäude zwischen 1577 und 1611 neu auf. Doch Kriege, Brände und Naturkatastrophen beeinträchtigten seither die wirtschaftliche Entwicklung des Klosters. 1810 wurde es aufgehoben und als privates Landgut genutzt. 1917 kaufte es der Landkreis Mühlhausen, später die Gemeinde Bickenriede. 1930 richtete man in den Hauptgebäuden eine Flachsrösterei und 1950 eine Seilerfabrik ein, die bis 1994 bestand.
Der gravierende Umbau der Kirche und des Nonnenhauses für die neuen Nutzungen konnte dem Kloster mit Propstei, Kirche, Gast- und Gerichtshaus, Untere, Obere und äußere Scheune, Bickenrieder Torhaus, Schafstall, ehemaliges Nonnenhaus und die Kreuzganggebäude in ihrer neuzeitlichen Überbauung seine Bedeutung als geschlossene kultur- und kunsthistorisch bedeutende Anlage nicht nehmen. Weiterhin sind an der Anlage die ursprünglichen Funktionszusammenhänge anschaulich nachzuvollziehen.
Mangelnde Baupflege, Leerstand und Umnutzung fügten auch den Fassaden des Rempterbaus Schaden zu. Zerstörte und ausgebrochene Gewände, großflächige Putzabplatzungen, ausgewaschene Fugen, vor allem aber die Fundamente müssen wiederhergestellt werden.