Der Focke-Windkanal in Bremen * Foto: Deutsche Stiftung Denkmalschutz/Bolz Der Focke-Windkanal in Bremen * Foto: Deutsche Stiftung Denkmalschutz/Bolz - Mit freundlicher Genehmigung von: denkmalschutz

Was: Presse

Wann: 19.11.2023

„Eine finanzielle Entschädigung für ehrenamtliches Engagement ist nicht möglich“Die Bemühungen um einen Nutzungsvertrag zwischen der Deutschen Stiftung Denkmalschutz (DSD) als Treuhänderin der Stiftung Focke Windkanal und dem Bremer Förderverein Focke Windkanal sind gescheitert. „Wir bedauern das sehr“, sagt Florian Klinkow, Leiter der Abteilung Förderer-Service der DSD, „…
„Eine finanzielle Entschädigung für ehrenamtliches Engagement ist nicht möglich“Die Bemühungen um einen Nutzungsvertrag zwischen der Deutschen Stiftung Denkmalschutz (DSD) als Treuhänderin der Stiftung Focke Windkanal und dem Bremer Förderverein Focke Windkanal sind gescheitert. „Wir bedauern das sehr“, sagt Florian Klinkow, Leiter der Abteilung Förderer-Service der DSD, „denn der Verein hat sich sehr verdient gemacht um dieses technische Denkmal. Er hat es entdeckt und die ersten Rettungsmaßnahmen durchgeführt. Doch rückwirkend eine finanzielle Entschädigung für ehrenamtliches Engagement zu verlangen ist eine Forderung, die wir allein rechtlich zu erfüllen nicht in der Lage sind.“ Die Forderung nach finanzieller Entschädigung markiert einen traurigen Höhepunkt in den jahrelangen Bemühungen der in Bonn ansässigen DSD um eine konstruktive Kooperation mit dem Bremer Verein, die von vielen Vermittlern unterstützt wurden.

Dr. Siegrid Hopf, die Tochter des Luftfahrtpioniers Heinrich Focke, hatte die Treuhandstiftung Focke Windkanal 2018 in der Deutschen Stiftung Denkmalschutz errichtet. Im Zusammenhang der Gründung der Treuhandstiftung wurden Zustifter geworben, das Stiftungskapital zusammengetragen, das Denkmal 2019 eingebracht und es so dauerhaft gesichert. Die Treuhandstiftung unterstützt insbesondere die Finanzierung der Betriebskosten, d.h. überwiegend Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen. Sie versteht sich als Aufbaustiftung und bemüht sich um weitere Zustiftungen.

Grundlage der ehrenamtlichen Vereinstätigkeit war ein 2002 abgeschlossener vorläufiger Nutzungsvertrag. Die unbestrittenen großen Verdienste der Vereinsmitglieder und deren ingenieurtechnisches Know-How schienen eine regelmäßige öffentliche Zugänglichkeit zu garantieren und sollten in einem endgültigen Vertrag fixiert werden. Doch seither verweigert sich der Verein einer Zusammenarbeit mit der DSD, die die notwendigen Restaurierungsarbeiten bisher mit über 250.000 Euro finanzierte. Alle Angebote und alles Entgegenkommen zu einer einvernehmlichen Lösung und für einen rechtlich sauberen Nutzungsvertrag wurden schlicht abgelehnt – trotz Einbindung von Stadt, Land und Denkmalamt.

Die DSD hofft nun auf ein neues Team ehrenamtlicher Liebhaber des großartigen denkmalgeschützten Windkanals.

Tags: denkmalschutz, Handwerker, Kulturdenkmal

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