Grabstätte Dubois de Luchet auf dem Bornstedter Friedhof in Potsdam * Foto: Ulrike Maria Bens Grabstätte Dubois de Luchet auf dem Bornstedter Friedhof in Potsdam * Foto: Ulrike Maria Bens - Mit freundlicher Genehmigung von: denkmalschutz

Was: Presse

Wann: 03.01.2024

Begräbnisstätte zahlreicher Persönlichkeiten des 18., 19. und 20. Jahrhunderts

Dank der treuhänderischen Pietschker-Neese-Stiftung in der Deutschen Stiftung Denkmalschutz (DSD) stellt die private spendensammelnde DSD für die Schlosser- und Schmiedearbeiten an der Grabstelle Dubois de Luchet 20.000 Euro zur Verfügung. Der Friedhof mit seinen repräsentativen Grabdenkmalen…

Begräbnisstätte zahlreicher Persönlichkeiten des 18., 19. und 20. Jahrhunderts

Dank der treuhänderischen Pietschker-Neese-Stiftung in der Deutschen Stiftung Denkmalschutz (DSD) stellt die private spendensammelnde DSD für die Schlosser- und Schmiedearbeiten an der Grabstelle Dubois de Luchet 20.000 Euro zur Verfügung. Der Friedhof mit seinen repräsentativen Grabdenkmalen gehört bereits seit 1999 zu den heute über 710 Denkmalen, die die DSD dank Spenden, der Erträge ihrer Treuhandstiftungen sowie der Mittel der GlücksSpirale, der Rentenlotterie von Lotto, allein in Brandenburg gefördert hat.

Der Bornstedter Friedhof in Potsdam ist Begräbnisstätte zahlreicher Persönlichkeiten des 18., 19. und 20. Jahrhunderts. Er schließt unmittelbar an die Parkanlagen von Sanssouci an und wird aufgrund seiner hohen kunst- und kulturgeschichtlichen Bedeutung stark von Besuchern frequentiert. Teil der Friedhofsanlage ist der sogenannte Sello-Friedhof, benannt nach der bedeutenden Potsdamer Gärtnerfamilie.

Zum Objekt:Die Einfriedung der etwa 5 mal 6 Meter großen Grabstätte Dubois de Luchet mit acht Liegestellen besteht aus einer eisernen Einfriedung, deren Sockel aus einer Rollschicht aus gelblichen Klinkern beschaffen ist. Darin eingepasst sind Sandsteinquader, in die die Pfosten eingelassen sind. Die Umfriedung läuft an der östlichen Rückseite, der linken Nordseite und der vorn gelegenen Westseite um. Die rechte Seite ist durch eine gleichartig gestaltete, jedoch auf einem Granitsockel befestigte Einfriedung des Nachbargrabes begrenzt. Der rechts angrenzende Sockel der Nachbar-Grabanlage ist durch Wurzeldruck stark gehoben worden.

Tags: Baudenkmal, denkmalschutz, Grabmal

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